Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der StS am Hafen,
ich möchte Sie und euch auf diesem Weg über die Regelungen zur ESA-Prüfung in diesem Schuljahr informieren. Und über die Möglichkeit der Prüfungsvorbereitung in der Schule.
ESA-Prüfungen
Die Schulbehörde hat beschlossen, dass Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen die ESA-Prüfung erst im Schuljahr 2020/21 machen müssen.
Es gibt aber Ausnahmen:
Schülerinnen und Schüler, die
- nach der 9. Klasse die Schule verlassen,
- keine ESA-Prognose im Halbjahreszeugnis hatten,
- deren Schulpflicht im Schuljahr 2019/2020 oder Schuljahr 2020/21 endet (11 Schulbesuchsjahre oder 18.Geburtstag),
- freiwillig an der Prüfung teilnehmen wollen (auf Antrag),
nehmen an der ESA-Prüfung teil.
Die Klassenleitungen setzten sich in den nächsten Tagen mit Ihnen/mit dir in Verbindung und klären jeden Einzelfall. Sie verschicken die Anträge auf eine freiwillige Teilnahme an der Prüfung. Dieser Antrag muss bis zum 30.04.2020 der Schule vorliegen.
Schülerinnen und Schüler, die im Halbjahreszeugnis eine MSA-Prognose hatten (oder eine Sek II-Prognose) betrifft diese Regelung nicht. Sie nehmen im Schuljahr 2020/21 an der MSA-Prüfung teil.
Die Prüfungstermine:
ESA Englisch schriftlich: 05.05.2020
ESA Deutsch schriftlich: 07.05.2020
ESA Mathematik schriftlich: 11.05.2020
Mündliche ESA-Prüfungen: ab dem 29.05.2020 (genaue Termine erhalten Sie/ erhältst du Anfang Mai)
Wir werden alle Prüfungsräume, Toilettenanlagen und Schuleingänge so vorbereiten, sodass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Vor den Prüfungen werden alle Schülerinnen und Schüler und Eltern dazu einen gesonderten Brief erhalten.
Liebe Schülerin, lieber Schüler, bitte arbeite weiter fleißig zu Hause und nutze den Kontakt zu deinen Lehrerinnen und Lehrern. Wir wünschen uns alle, dass wir dich bald wieder in der Schule sehen können!
Herzliche Grüße
Kathrin Wittmaack (Schulleiterin)