Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,
ich begrüße Sie zum Start nach den Märzferien. Nach vielen Wochen des Fernunterrichts freuen wir uns, dass nun einige Jahrgänge wieder in die Schule kommen dürfen. In diesem Schreiben informiere ich über die Form des Hybridunterrichts, über die Notbetreuung und über die Anwesenheitspflicht der Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht.
Am Montag und Dienstag sind alle Klassen im Fernunterricht, die Notbetreuung findet wie vor den Ferien statt. Ab Mittwoch starten wir mit dem Präsenzunterricht.
Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind den unterschriebenen Reiserückkehrerbrief mitzugeben, wenn Ihr Kind in die Schule kommt. Ohne den unterschriebenen Brief darf Ihr Kind das Schulgelände nicht betreten.
Präsenzunterricht für die Jahrgänge 9,10,13 und die Internationalen Vorbereitungsklassen
Ab Mittwoch, den 17.03. werden die Jahrgänge 9,10,13 und die Internationalen Vorbereitungsklassen im Hybridunterricht beschult. Bitte denken Sie daran, dass Jugendliche ab 14 Jahren eine medizinische Maske für den Unterricht benötigen.
Die Jahrgänge 5-8 werden weiterhin im Fernunterricht beschult.
Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht
Der Hybridunterricht ist als eine Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht zu verstehen. Die Schülerinnen und Schüler einer Klasse sind in A- und B-Gruppen eingeteilt. Jeweils eine Gruppe kommt an einem Tag in die Schule, am nächsten Tag kommt die andere Gruppe. Die Klassenleitungen haben die Schülerinnen und Schüler einer Klasse bereits eingeteilt.
Generell können Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien. Dies muss schriftlich der zuständigen Standortleitung mitgeteilt werden. Für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern nicht möchten, dass sie am Präsenzunterricht teilnehmen, kann kein Angebot nach dem Konzept des Fernunterrichts aufrechterhalten werden, da die Lehrkräfte in allen Unterrichtsstunden im Unterricht vor Ort eingesetzt sind. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben, die aber nicht tagesaktuell verteilt werden.
Unabhängig von einer möglichen Befreiung vom Präsenzunterricht werden alle Klassenarbeiten verpflichtend in Präsenz in der Schule geschrieben, zu diesen Terminen müssen alle Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen.
Notbetreuung
Das Angebot der Notbetreuung wird für die Jahrgänge 5-8 beibehalten. Die Notbetreuung findet ab Mittwoch ausschließlich am Standort Neustadt statt.
Anwesenheitspflicht/Krankmeldung
Die Sorgeberechtigten melden ihre Kinder bis 8.00 Uhr sowohl für den Präsenz- als auch für den Distanzunterricht bei den Klassenleitungen krank. Sollte die Klassenleitung nicht erreichbar sein, können Sie das Kind auch über das Schulbüro krankmelden. Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich ebenfalls bei der Klassenleitung krank.
Es gilt weiterhin die Schulpflicht, d.h. die Schülerinnen und Schüler müssen im Fernunterricht bei den Videokonferenzen und im Präsenzunterricht in der Schule anwesend sein. Ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Präsenzunterricht oder von Videokonferenzen wird mit einer ungenügenden Leistung (G6) bewertet. Bei technischen Schwierigkeiten müssen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn der digitalen Unterrichtsstunde Kontakt aufnehmen mit der Fachlehrkraft.
Gestaltung des Hybridunterrichts
Im Präsenzunterricht werden von den Lehrkräften Themen eingeführt, Aufgaben erteilt und Arbeitsergebnisse besprochen. An den Tagen ohne Präsenzunterricht bearbeiten die Schülerinnen und Schüler diese Aufgaben eigenständig. Fragen, die sich bei der Bearbeitung ergeben, können in der nächsten Unterrichtsstunde in Präsenz geklärt werden. Dann erfolgt auch eine Bewertung der Aufgaben.
Der Unterricht erfolgt nach Stundenplan, d.h. dass die Schülerinnen und Schüler, die an diesem Tag zu Hause arbeiten, bei der Bearbeitung der Aufgaben ihrem Stundenplan folgen sollen.
Leistungsüberprüfung
Wie im regelhaften Präsenzunterricht erheben und prüfen die Lehrkräfte auch im Hybridunterricht den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler. Die Leistungsüberprüfungen werden in Präsenz geschrieben.
In den Jahrgängen 5 bis 8, die sich weiterhin im Fernunterricht befinden, erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben, die den Leistungsstand nachweisen (Vgl. § 4 Absatz 1 APO-GrundSTGy, § 12 Absatz 1 APO-AH). Es werden alle Fächer zensiert.
Abschlussprüfungen
Ende März erhalten Sie über die Klassenleitungen die genauen Ablaufpläne für die MSA- und Abiturprüfungen.
Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen guten Start in den Fern- und Hybridunterricht. Für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ist dieses Schuljahr eine ganz besondere Herausforderung und wir alle müssen flexibel und mit viel Geduld diese Zeit gestalten. Ich hoffe noch auf einen Frühsommer, der uns alle bei einem großen Sommerfest zusammenbringt – vielleicht wird es auch ein Spätsommerfest.
Bleibe Sie gesund!
Herzlichen Gruß
Kathrin Wittmaack